- Etnies Schuhe
- Versand innerhalb von 24 Stunden GRATIS
Abonnementprodukte in Ihrem Einkaufswagen
Legen Sie einen Lieferrhythmus für alle Abonnementprodukte in Ihrem Einkaufswagen fest:
Abonnementprodukte in Ihrem Einkaufswagen
Etnies-Schuhe
- Etnies Zusammenarbeit x Colt 45
- Sohle: Gummi 400 NBS
- Schwammige Zunge und Kragen
- Bequeme Einlegesohle aus EVA-Schaum
- STI Foam Lite 1 System - komfortable Einlegesohle schützt den Fuß vor Stößen und Verrutschen
- OrthoLite®-System - sorgt für ausreichende Luftzirkulation und Feuchtigkeitstransport, verhindert Geruchsbildung
Wir präsentieren Ihnen die Beschwerdebedingungen - bitte lesen Sie sie!
Garantie - Anspruchsbedingungen
- Über www verkaufte Waren.Monument.pl sind durch die Herstellergarantie abgedeckt, deren Inhalt und Erfüllungsmodalitäten im Folgenden aufgeführt sind.
- Für Schuhe, die für den persönlichen Gebrauch verkauft werden, gilt eine 24-monatige Garantie ab dem Zeitpunkt der Ausstellung.
- Für Schuhe, die für den beruflichen, geschäftlichen oder gewerblichen Gebrauch verkauft werden, gilt eine Garantie von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ausstellung.
- Die Garantiezeit ist nicht identisch mit der Lebensdauer der Schuhe, die von der Verwendung der oben genannten Materialien abhängt. empfehlungen für Wartung und Nutzung. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen führt zum Verlust des Garantieanspruchs.
- Die Garantie deckt verborgene Mängel an Schuhen.
- Eine schnellere Abnutzung von Schuhen kann durch übermäßigen Gebrauch, Nichtbeachtung der Gebrauchsregeln (bestimmungsgemäße Verwendung der Schuhe) und durch mangelnde Pflege verursacht werden.
- Schuhe, die sauber, trocken und ungetragen sind, werden zur Reklamation angenommen.
- Vorverkaufsreklamationen werden nur für unbenutzte, saubere Schuhe ohne Gebrauchsspuren akzeptiert.
- Abgenutzte, schmutzige, beschädigte oder mechanisch beschädigte Schuhe werden nicht angenommen.
- Die Beanstandung muss erfolgen, sobald ein Mangel an den Schuhen festgestellt wird (d. h. zum Zeitpunkt des Auftretens des Mangels), damit die von der Garantie abgedeckten Mängel nachgewiesen werden können.
- Reklamationen sollten im Ausstellungsraum des Verkäufers eingereicht werden. Kaufnachweis für die Ware (z. B. Quittung oder Rechnung), die betreffenden Schuhe und das Formular für den Garantieanspruch, das unter www.Monument.en. Eine solche Reklamation wird innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum der Lieferung des Schuhs durch den Garantienehmer bearbeitet.
- Der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis der Beschwerde informiert, insbesondere per SMS oder E-Mail.
- Der Beschwerdeführer hat das Recht zu verlangen, dass die Ware repariert oder durch eine neue Ware ersetzt wird.
- Der Garantiegeber wird die Waren reparieren oder durch neue ersetzen, wenn die Reklamation berechtigt ist.
- Der Bürge ist Monument.pl, Adresse: Krakowskie Przedmieście 30, 20-001 Lublin, NIP: 9491344758. Durch die Garantie werden die Rechte des Käufers im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an den verkauften Waren nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder ausgesetzt.
- Die Garantie deckt nicht ab:
- Schlechte Anpassung der Schuhgröße an den Fuß des Trägers;
- Der Komfort und die Bequemlichkeit von Schuhen;
- Darüber hinaus können mechanische Beschädigungen (z. B. Schlösser, Schnallen, Sohlen), Druckstellen, Abschürfungen, Nahtabschürfungen, Schäden, die auf eine schlechte Passform der Schuhe oder auf eine zweckentfremdete Verwendung zurückzuführen sind, offensichtliche Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs sichtbar waren, Schmutz, Flecken, Laufmaschen, schmutzige Schuhe, abgenutzte, vernachlässigte, nasse, ungepflegte Schuhe, flache Spalten an der Klebekante der Sohlen und falsche Pflege nicht beanstandet werden. Schäden durch natürliche Abnutzung (z. B. Sohlen, Polster, Absätze usw.) können nicht geltend gemacht werden.);
- Materialverschlechterung durch Reinigungs-/Desinfektionsmittel/ ungeeignet für die Reinigung von Schuhen;
- Durchtränkung von Schuhen aus natürlichem - feinem Leder;
- Befeuchtung der Sohlen bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch;
- Unterschiede in Hautfarbe und -beschaffenheit;
- Falten und Runzeln, die durch den Gebrauch entstehen und auf die natürlichen Eigenschaften von Leder und lederähnlichen Materialien zurückzuführen sind;
- Schuhe mit offensichtlichen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs sichtbar sind;
- Leichte Verfärbung der Innenseite eines Schuhs aus natürlichem Leder unter dem Einfluss von Schweiß oder Nässe und bestimmt nach der so genannten "fünfstufigen Grauskala";
- Schäden infolge unzureichender Pflege und übermäßiger Abnutzung des Schuhwerks;
- Verfärbung von Schuhen oder einem halben Paar Schuhe, die als Werbung in einem Regal oder Schaufenster ausgestellt sind und starkem künstlichen Licht oder Sonnenlicht ausgesetzt sind:
- In Angelegenheiten, die nicht unter dieses Kapitel fallen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten nicht für die Gewährleistung für Mängel.
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantiebestimmungen
- Der Kunde hat das Recht, eine Beschwerde auf der Grundlage der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches einzureichen, insbesondere
bei Kaufverträgen über Waren ein Anspruch auf Gewährleistung für Warenmängel
(Art. 556 ff. Bürgerliches Gesetzbuch). - Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung nicht für Mängel, die dem Kunden bekannt waren
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. - Der Verkäufer teilt mit, dass er unter bestimmten Bedingungen und innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen eine andere Lösung als die vom Beschwerdeführer gewählte vorschlagen kann (siehe. punkt 4 unten). Um das Reklamationsverfahren zügig und effizient durchführen zu können und in Anbetracht der Tatsache, dass nicht jeder Anspruch des Verbrauchers nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sein kann, gibt der Verkäufer dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, die Reihenfolge der ihm zustehenden Ansprüche zu wählen, falls die ersten oder nachfolgenden Ansprüche in der angegebenen Reihenfolge nicht berücksichtigt werden.
- Um den Interessen der Kunden gerecht zu werden, zitiert der Verkäufer im Folgenden den Inhalt der einschlägigen Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches, die die Grundlage für die Einreichung einer Reklamation im Rahmen der Garantie und die Wahl eines spezifischen Antrags bilden:
"Kunst. 560. § 1. Wenn die verkaufte Sache einen Mangel hat, kann der Käufer eine Erklärung abgeben
den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer nicht unverzüglich und ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Käufer die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie ersetzt oder den Mangel beseitigt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Sache vom Verkäufer bereits ersetzt oder repariert wurde oder der Verkäufer seiner Verpflichtung, die Sache durch eine mangelfreie Sache zu ersetzen oder den Mangel zu beheben, nicht nachgekommen ist.
§ 2. Ist der Käufer ein Verbraucher, so kann er statt der vom Verkäufer vorgeschlagenen Beseitigung des Mangels den Austausch der Sache gegen eine mangelfreie Sache oder statt des Austauschs der Sache die Beseitigung des Mangels verlangen, es sei denn, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands auf die vom Käufer gewählte Art und Weise unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten im Vergleich zu der vom Verkäufer vorgeschlagenen Art und Weise verbunden wäre. Bei der Beurteilung der Unangemessenheit der Kosten sind der Wert der mangelfreien Sache, die Art und die Bedeutung des festgestellten Mangels sowie die Unannehmlichkeiten zu berücksichtigen, die dem Käufer durch andere Möglichkeiten der Befriedigung entstanden wären.
§ 3. Der ermäßigte Preis sollte in einem solchen Verhältnis zum Vertragspreis stehen,
in dem der Wert der Sache mit dem Mangel im Verhältnis zum Wert der Sache ohne den Mangel verbleibt.
§ 4. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist.
Art. 561. § 1. Ist eine verkaufte Sache mit einem Mangel behaftet, kann der Käufer verlangen, dass die Sache durch eine mangelfreie ersetzt oder der Mangel beseitigt wird.
§ 2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie Sache zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen
innerhalb eines angemessenen Zeitraums ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Käufer.
§ 3. Der Verkäufer kann die Erfüllung des Verlangens des Käufers verweigern, wenn es nicht möglich ist, die mangelhafte Sache auf die vom Käufer gewählte Art und Weise in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, entweder
im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten, den Vertrag in Einklang zu bringen, zu hohe Kosten verursachen würde. Ist der Käufer Unternehmer, kann der Verkäufer auch den Ersatz der Sache durch eine mangelfreie Sache oder die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn die Kosten der Beseitigung dieser Verpflichtung den Preis der verkauften Sache übersteigen.
- Bitte reichen Sie Ihre Beschwerde im Ausstellungsraum des Verkäufers ein oder senden Sie sie an die Adresse des Verkäufers,
d.h. Monument.pl ul.Krakowskie Przedmieście 30, 20-001 Lublin, mit dem Vermerk "Beschwerde". Um die Reklamation ordnungsgemäß prüfen zu können, bittet der Verkäufer: den Nachweis über den Kauf der reklamierten Ware (Vertragsabschluss) vorzulegen, eine Erklärung (Forderung) mit der Beschreibung der Reklamation zusammen mit der reklamierten Ware einzureichen. - Um eine Beschwerde einzureichen, kann der Verbraucher die Mustererklärung (Forderung) mit der Beschreibung der Beschwerde verwenden, die auf der Website www.Monument.en.
- Die Frist für die Beantwortung einer Reklamation, die ein Verbraucher im Rahmen der Mängelhaftung geltend macht, beträgt vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Reklamation. Diese Frist gilt nicht für die Abgabe einer Rücktrittserklärung.
- Der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis der Beschwerde informiert, insbesondere per SMS oder E-Mail.
- Wenn die Beschwerde erfolgreich ist (die Forderung des Verbrauchers ist berechtigt), muss der Verkäufer der Forderung des Beschwerdeführers entsprechend seiner Berechtigung nachkommen,
d.h. m.in. die Ware wird kostenlos repariert oder ersetzt, der Preis wird erstattet oder gemindert. - Jede Beschwerde wird im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Zur Position des Verkäufers
im Umfang der Beanstandung des Verbrauchers ein Gutachten eines Sachverständigen oder eines Schuhherstellers über die bei der Herstellung des Schuhs angewandten Technologien beigefügt werden. - Wenn es nicht möglich ist, die Waren durch neue zu ersetzen, kann der Verkäufer dem Beschwerdeführer eine Rückerstattung anbieten. Wenn der Beschwerdeführer dies wünscht, kann die Ware gegen ein anderes Modell umgetauscht werden, wobei der Beschwerdeführer zur Zahlung eines Aufpreises oder der Verkäufer zur Rückgabe des Überschusses verpflichtet sein kann.
Wir senden die beanstandete Ware an die angegebene Adresse:
Monument.en
Ul.Krakowskie Przedmieście 55
20-076 Lublin
zusammen mit dem ausgefüllten formular beschwerde.